Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 25. November 2016 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt die Feststellung seiner Versicherungspflicht als selbständiger Künstler in der Künstlersozialversicherung.
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