Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Nürnberg vom 06.04.2018 wird verworfen.
II.Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.
I.
Der Kläger hat unter anderem die Feststellung einer Pflichtwidrigkeit und einer Amtspflichtverletzung nach dem
II.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|