SG Düsseldorf - Urteil vom 26.08.2008
S 16 U 265/05
Normen:
BKVO Anl. 1 Nr. 2301;

Feststellung einer Berufskrankheit nach Nr. 2301 der Anlage zur Berufskrankheiten-Verordnung bei Schwerhörigkeit

SG Düsseldorf, Urteil vom 26.08.2008 - Aktenzeichen S 16 U 265/05

DRsp Nr. 2008/20642

Feststellung einer Berufskrankheit nach Nr. 2301 der Anlage zur Berufskrankheiten-Verordnung bei Schwerhörigkeit

Ein beruflicher Zusammenhang mit einer Schwerhörigkeit lässt sich nur dann wahrscheinlich machen, wenn der Betroffene über die gesamte Beschäftigungsdauer gehörschädigendem Lärm ausgesetzt war. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

BKVO Anl. 1 Nr. 2301;