SG Düsseldorf - Urteil vom 26.08.2008 S 16 U 265/05
Normen:
BKVO Anl. 1 Nr. 2301;
Feststellung einer Berufskrankheit nach Nr. 2301 der Anlage zur Berufskrankheiten-Verordnung bei Schwerhörigkeit
SG Düsseldorf, Urteil vom 26.08.2008 - Aktenzeichen S 16 U 265/05
DRsp Nr. 2008/20642
Feststellung einer Berufskrankheit nach Nr. 2301 der Anlage zur Berufskrankheiten-Verordnung bei Schwerhörigkeit
Ein beruflicher Zusammenhang mit einer Schwerhörigkeit lässt sich nur dann wahrscheinlich machen, wenn der Betroffene über die gesamte Beschäftigungsdauer gehörschädigendem Lärm ausgesetzt war. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]