LSG Bayern - Urteil vom 20.04.2010
L 15 SB 65/09
Normen:
SGB IX § 69 Abs. 1 S. 6;
Vorinstanzen:
SG München, vom 05.03.2009 - Vorinstanzaktenzeichen S 2 SB 697/08

Feststellung einer Behinderung und des Grades der Behinderung im Schwerbehindertenrecht; Zulässigkeit der Addition mehrerer geringfügiger Behinderungen mit einer jeweiligen Einzel-GdB von 10

LSG Bayern, Urteil vom 20.04.2010 - Aktenzeichen L 15 SB 65/09

DRsp Nr. 2010/13236

Feststellung einer Behinderung und des Grades der Behinderung im Schwerbehindertenrecht; Zulässigkeit der Addition mehrerer geringfügiger Behinderungen mit einer jeweiligen Einzel-GdB von 10

Bei Bestehen mehrerer geringfügiger Behinderungen mit Einzel-GdB 10 ergibt sich kein Anspruch auf Feststellung einer Behinderung und des Grads der Behinderung. Gemäß § 69 Abs. 1 S. 6 SGB IX ist eine Feststellung nur zu treffen, wenn ein Grad der Behinderung von wenigstens 20 vorliegt. Zu beachten ist dabei, dass eine Addition der Einzel-GdB-Werte generell ausgeschlossen ist und leichte Gesundheitsstörungen, die nur einen GdB von 10 bedingen, grundsätzlich für den Gesamt-GdB nicht veranschlagt werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 5. März 2009 wird zurückgewiesen.

II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB IX § 69 Abs. 1 S. 6;

Tatbestand:

Der 1960 geborene Kläger begehrt die Feststellung einer Behinderung und des Grads der Behinderung (GdB).