Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 12. April 2016 wird als unzulässig verworfen.
Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen zu 1. und 2. sind nicht zu erstatten.
Der Streitwert für das Klage-, Berufungs- und Beschwerdeverfahren wird auf 5000 Euro festgesetzt.
I
Der Kläger begehrt die Feststellung, dass die Beigeladene zu 1. einen Arbeitsunfall erlitten hat.
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