Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 1. Juli 2021 wird als unzulässig verworfen.
Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
I
In dem der Nichtzulassungsbeschwerde zugrunde liegenden Rechtsstreit erstrebt der Kläger primär die Feststellung des Fortbestehens der Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Für den Fall des Nichtbestehens wendet er sich gegen die Höhe der Beiträge im Rahmen einer freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|