Feststellung der Unwirtschaftlichkeit der Verordnungsweise
BSG, Urteil vom 06.09.2000 - Aktenzeichen B 6 KA 24/99 R
DRsp Nr. 2001/8150
Feststellung der Unwirtschaftlichkeit der Verordnungsweise
1. Die Unwirtschaftlichkeit der Verordnungsweise kann bei Arzneikostenüberschreitungen im Bereich der sogenannten Übergangszone aufgrund einer ergänzenden Einzelfallprüfung festgestellt werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]