Auf die Anschlussberufung der Beklagten wird unter Zurückweisung der Anschlussberufung im Übrigen sowie der Berufung des Klägers das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 21. September 2012 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.539,02 EUR (in Worten: Dreitausendfünfhundertneununddreißig und 02/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 20. Mai 2007 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Hinsichtlich der Kosten gilt:
Von den Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz hat der Kläger 90%, die Beklagte 10% zu tragen.
Von den Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger 68%, die Beklagte hat 32% zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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