LSG Baden-Württemberg, vom 21.10.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 11 R 4761/13
SG Karlsruhe, - Vorinstanzaktenzeichen 5 R 5/13
Feststellung der Sozialversicherungspflicht eines DozentenDarlegung der Klärungsbedürftigkeit einer RechtsfrageEntscheidungserheblicher Mangel des BerufungsverfahrensUnzulässige Überraschungsentscheidung
BSG, Beschluss vom 24.06.2015 - Aktenzeichen B 12 R 43/14 B
DRsp Nr. 2015/13706
Feststellung der Sozialversicherungspflicht eines DozentenDarlegung der Klärungsbedürftigkeit einer RechtsfrageEntscheidungserheblicher Mangel des BerufungsverfahrensUnzulässige Überraschungsentscheidung
1. Zur Darlegung der Klärungsbedürftigkeit ist herauszuarbeiten, dass die vermeintlichen Rechtsfragen nicht bereits nach dem aktuellen Stand von Rechtsprechung und Lehre oder unmittelbar aus dem Gesetz heraus beantwortet werden können bzw. darzutun, dass - obwohl eine konkret bezeichnete Frage noch nicht höchstrichterlich entschieden wurde - sich auch aus der bisherigen Rechtsprechung des BSG keine hinreichenden Anhaltspunkte zur Beurteilung der vom Beschwerdeführer als grundsätzlich bedeutsam herausgestellten Fragen ergeben.2. Ein entscheidungserheblicher Mangel des Berufungsverfahrens wird nur dann substantiiert bezeichnet, wenn der Beschwerdeführer diesen hinsichtlich aller ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen darlegt, sodass das Beschwerdegericht allein anhand dieser Begründung darüber befinden kann, ob die angegriffene Entscheidung des LSG möglicherweise auf dem geltend gemachten Verfahrensmangel beruht.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Sozialrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.