Die Parteien streiten über die Höhe des Altersruhegeldes (ARG).
Der am 23. Juni 1928 geborene Kläger war zuletzt als technischer Berater im Kundendienst abhängig beschäftigt und bezog anschließend ab dem 1. Dezember 1988 Vorruhestandsgeld, das von seinem früheren Arbeitgeber ausgezahlt wurde.
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