Die Berufung des Beklagten und die Anschlussberufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 29. Januar 2018 werden zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt 70 % der notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers für das Berufungsverfahren.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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