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Streitig ist die Festbetragsfestsetzung für Arzneimittel auf Grund der vorübergehend bis zum 31. Dezember 2003 geltenden Vorschrift des § 35a Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V), die durch das Gesetz zur Anpassung der Regelungen über die Festsetzung von Festbeträgen für Arzneimittel in der gesetzlichen Krankenversicherung (Festbetrags-Anpassungsgesetz - FBAG) vom 27. Juli 2001 (BGBl I 1948) in das SGB V eingefügt worden ist. Damit wurde das Bundesministerium für Gesundheit (
"1. einmalig die Festbeträge für Arzneimittel anzupassen,
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