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Der in Pf zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassene Kläger wendet sich gegen den Honorarbescheid der beklagten Kassenärztlichen Vereinigung (KÄV), mit dem seine Honorarforderung für Basislaborleistungen im Quartal III/1994 reduziert worden ist. Streitig ist, wie die arztgruppenbezogene Fallpunktzahl für die nach Abschnitt O I des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM-Ä) erbrachten Leistungen für den Kläger, der sowohl als Chirurg als auch als Urologe zugelassen ist, zu berechnen ist.
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