Auf die Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 7.1.2015 geändert. Der Streitwert für das Klageverfahren wird auf 64.966,25 Euro festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. Die Entscheidung ergeht gebührenfrei. Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
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