Festsetzung des Honoraranspruchs für Vertragsärzte; Zulässigkeit von Punktzahlbegrenzungen bei Jobsharingverhältnissen
SG Marburg, vom 10.11.2010 - Aktenzeichen S 12 KA 555/09
DRsp Nr. 2010/22898
Festsetzung des Honoraranspruchs für Vertragsärzte; Zulässigkeit von Punktzahlbegrenzungen bei Jobsharingverhältnissen
Die Berechnung des Anpassungsfaktors nach § 23f BedarfsplRL-Ä setzt voraus, dass das quartalsbezogene Gesamtpunktzahlvolumen der Praxis und der quartalsbezogene Punktzahlvolumendurchschnitt der jeweiligen Fachgruppe jedenfalls dann gleichen Zeiträumen entnommen werden müssen, wenn wesentliche Umstrukturierungen im EBM vorgenommen werden (hier: Fehlberechnung durch den Vergleich des Abrechnungsvolumen der Praxis vor Einführung des EBM 2005 mit dem Fachgruppendurchschnitt nach Einführung des EBM 2005). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]