LSG Baden-Württemberg - Beschluß vom 19.02.1997
L 5 Ka 3188/96
Normen:
BRAGO § 10 § 116 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 § 8 Abs. 2 ; GKG § 13 Abs. 1 S. 1 ;

Festsetzung des Gegenstandswerts im sozialgerichtlichen Verfahren

LSG Baden-Württemberg, Beschluß vom 19.02.1997 - Aktenzeichen L 5 Ka 3188/96

DRsp Nr. 2006/23972

Festsetzung des Gegenstandswerts im sozialgerichtlichen Verfahren

Wendet sich ein Arzt gegen eine Kürzung seiner Honoraranforderung wegen unwirtschaftlicher Behandlungsweise, so ist bei der Bemessung seines wirtschaftlichen Interesses von dem Betrag auszugehen, der in dem Kürzungsbescheid ausgewiesen ist, auch wenn kein ausdrücklicher Antrag auf ersatzlose Aufhebung des Kürzungsbescheides vorliegt. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

BRAGO § 10 § 116 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 § 8 Abs. 2 ; GKG § 13 Abs. 1 S. 1 ;