Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Beklagten wird der Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 09.08.2023 -
Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit wird für das Verfahren auf 28.946,88 € und für den Vergleich auf 35.420,63 € unter Berücksichtigung eines Mehrwerts in Höhe von 6.473,75 € festgesetzt.
Die Parteien haben u. a. über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung vom 30.11.2022 zum 28.02.2023 und einer vorsorglichen ordentlichen Kündigung vom 28.3.2023 zum 31.07.2023 gestritten. Durch gerichtlichen Vergleich einigten sie sich auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund ordentlicher krankheitsbedingter Arbeitgeberkündigung vom 28.03.2023 zum 31.08.2023. Wegen des weiteren Vergleichsinhalts wird auf Bl. 123 d. A. Bezug genommen.
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