LSG Baden-Württemberg - Beschluß vom 08.09.1999
L 5 KA 1248/99 W-A
Normen:
BRAGO § 116 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 § 8 Abs. 2 S. 2 ;

Festsetzung des Gegenstandswerts bei Ermächtigungsstreitigkeiten

LSG Baden-Württemberg, Beschluß vom 08.09.1999 - Aktenzeichen L 5 KA 1248/99 W-A

DRsp Nr. 2006/23708

Festsetzung des Gegenstandswerts bei Ermächtigungsstreitigkeiten

Sind bei der Festsetzung des Gegenstandswertes in Ermächtigungsstreitverfahren in dem streitigen Zeitraum Leistungen aus vertragsärztlicher Tätigkeit abgerechnet worden, so ist für die Schätzung des Gegenstandswertes auch dann von diesen auszugehen, wenn die Abrechnung und Vergütung der Leistungen rechtswidrig war. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

BRAGO § 116 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 § 8 Abs. 2 S. 2 ;