Festsetzung des Gegenstandswerts bei Ermächtigungsstreitigkeiten
LSG Baden-Württemberg, Beschluß vom 08.09.1999 - Aktenzeichen L 5 KA 1248/99 W-A
DRsp Nr. 2006/23708
Festsetzung des Gegenstandswerts bei Ermächtigungsstreitigkeiten
Sind bei der Festsetzung des Gegenstandswertes in Ermächtigungsstreitverfahren in dem streitigen Zeitraum Leistungen aus vertragsärztlicher Tätigkeit abgerechnet worden, so ist für die Schätzung des Gegenstandswertes auch dann von diesen auszugehen, wenn die Abrechnung und Vergütung der Leistungen rechtswidrig war. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]