Die Beschwerde des Beschwerdeführers (und Antragstellers) gegen den Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 09.10.2014 wird als unzulässig verworfen. Die Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 09.10.2014 wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten.
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