Die Vergütung für das Gutachten des Erinnerungsführers vom 27. Juli 2012 wird auf 2.120,98 Euro festgesetzt.
Eine Beschwerde an das Bundessozialgericht findet nicht statt.
I. Im Berufungsverfahren R. L .../. Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland (L 12 R 448/10) ist streitig, ob die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger eine Rente wegen Erwerbsminderung zu gewähren.
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