LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 19.02.2013
L 7 SB 22/09
Normen:
SGB IX § 2 Abs. 1 S. 1; SGB IX § 69 Abs. 1 S. 1; SGB IX § 69 Abs. 3 S. 1; VersMedV § 2; VersMedV Anlage Teil B Nr. 5.2 und Nr. 9.1.1 und Nr. 9.3 und Nr. 15.1 und Nr. 18.13 und Nr. 18.14 und Nr. 18.9;
Vorinstanzen:
SGMagdeburg - S 2 SB 207/06 - 04.03.2009,

Festlegung des Grades der Behinderung im Schwerbehindertenrecht; Minderung der Herzleistung aufgrund einer Bluthochdruckerkrankung

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19.02.2013 - Aktenzeichen L 7 SB 22/09

DRsp Nr. 2013/15351

Festlegung des Grades der Behinderung im Schwerbehindertenrecht; Minderung der Herzleistung aufgrund einer Bluthochdruckerkrankung

Ist die Ejektionsfraktion geringgradig eingeschränkt (Linkshypertrophie des Herzens) und werden ohne vollständige Ausschöpfung der gesamten Leistungsfähigkeit bei einer Ergometerbelastung Werte von bis zu 125 Watt erreicht, ist von einem GdB von 20 für die Herzleistungsminderung bei mittelschwerer Belastung auszugehen. Dies ist gerechtfertigt, da bei einer Ergometerbelastung mit 75 Watt ein Bewertungsrahmen von 20 bis 40 eröffnet ist (Ziffer 9.1.1 der Versorgungsmedizinischen Grundsätze).

Ist die Ejektionsfraktion geringgradig eingeschränkt (Linkshypertrophie des Herzens) und werden ohne vollständige Ausschöpfung der gesamten Leistungsfähigkeit bei einer Ergometerbelastung Werte von bis zu 125 Watt erreicht, ist von einem GdB von 20 für die Herzleistungsminderung bei mittelschwerer Belastung auszugehen. Dies ist gerechtfertigt, da bei einer Ergometerbelastung mit 75 Watt ein Bewertungsrahmen von 20 bis 40 eröffnet ist (Nr. 9.1.1 der Versorgungsmedizinischen Grundsätze). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB IX § 2 Abs. 1 S. 1; SGB IX § 69 Abs. 1 S. 1; SGB IX § 69 Abs. 3 S. 1; VersMedV § 2;