SGG § 131 Abs. 1 S. 3 § 136 Abs. 3 § 54 Abs. 1 S. 1 § 54 Abs. 1 S. 2 § 96 Abs. 1 ;
Festbetragsfestsetzungen als Verfahrensgegenstand, Klagebefugnis von Leistungserbringern im sozialgerichtlichen Verfahren
SG Berlin, Urteil vom 01.08.2007 - Aktenzeichen S 112 KR 244/07
DRsp Nr. 2008/9181
Festbetragsfestsetzungen als Verfahrensgegenstand, Klagebefugnis von Leistungserbringern im sozialgerichtlichen Verfahren
1. Eine Einbeziehung gemäß § 96 Abs. 1SGG setzt stets voraus, dass der Regelungsgegenstand des neuen Verwaltungsakts mit dem des früheren identisch ist (hier: zur Einbeziehung neuer Festbetragsfestsetzungen für Hilfsmittel zur Kompressionstherapie und für Einlagen).
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