Die Parteien streiten im Berufungsverfahren - 5 Sa 445/04 - noch darüber, ob der Kläger eine unstreitig bestehende Provisionsforderung in Höhe von DM 40.000,00 an den Zeugen C. abgetreten hat oder ob er noch selbst aktiv legitimiert ist. Zwischen den Parteien bestand in der Zeit von Januar 1994 bis einschließlich Juni 2000 ein Arbeitsverhältnis. Die Parteien haben in diesem - zum größten Teil rechtskräftig beendeten - Rechtsstreit darüber gestritten, ob und in welcher Höhe der Kläger noch Provisionsforderungen gegen die Beklagte hat. In einer Vereinbarung vom 07.12.1999 wurde u. a. eine Einmalzahlung von DM 40.000,00 an den Kläger festgelegt. Diesen Betrag leistete die Beklagte an den Kläger nicht.
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