Der Beklagte wird darauf hingewiesen, dass der Senat gemäß § 522 Abs. 2 ZPO beabsichtigt, seine Berufung gegen das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 20.03.2019 durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen.
2.Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme und ggf. Rücknahme der Berufung bis zum 15.10.2019.
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