1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Lörrach vom 10.08.2007,
2. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten in der Berufung über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Arbeitgeberkündigung vom 28.02.2007 und daneben über den Hilfsantrag des Klägers auf Zahlung einer Abfindung nach §
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