BSG - Urteil vom 11.05.1999
B 13 RJ 39/97 R
Normen:
SGG § 103, § 128 Abs. 1 S. 1; RVO § 1246, § 1247 ;

Fehlerfreie Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

BSG, Urteil vom 11.05.1999 - Aktenzeichen B 13 RJ 39/97 R

DRsp Nr. 1999/9490

Fehlerfreie Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

1. Die Grenzen des Rechts des Gerichts, nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung zu entscheiden, werden dann nicht überschritten, wenn es im Falle eines Auseinandergehens medizinischer Meinungen über die Auswirkungen einer Krankheit - unter abwägender und sachentsprechender Würdigung des Einzelfalls - einer nicht nur vereinzelt vertretenen medizinischen Auffassung folgt, mögen auch anerkannte Wissenschaftler eine andere medizinische Lehrmeinung vertreten (vgl. BSG vom 17.7.1958 - 11/8 RV 1205/56 = SozR Nr. 33 zu § 128 SGG).2. Wenn das Gericht das Gutachten eines Sachverständigen in einem für die Entscheidung wesentlichen Punkt übergangen hat, so liegt darin ein Verstoß gegen § 128 Abs. 1 SGG, da das Urteil dann nämlich nicht erkennen läßt, daß das Gericht seine Überzeugung aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gebildet hat (vgl. BSG vom 24.10.1956 - 2 RU 19/54 = SozR Nr. 10 zu § 128 SGG). Um einen derartigen entscheidungserheblichen Punkt handelt es sich bei dem Hinweis eines Gutachters darauf, daß ein anderen Lehrmeinungen folgender Arzt zu einer von der seinen abweichenden Leistungsbeurteilung gelangen würde. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGG § 103, § 128 Abs. 1 S. 1; RVO § 1246, § 1247 ;

Gründe:

I