Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 19.01.2022 -
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über Vergütung wegen Annahmeverzuges und die für das Arbeitsverhältnis maßgebliche Arbeitszeit.
Der Kläger ist seit dem 01.03.2015 bei der Beklagten als „Abrufkraft Helfer Einlage“ beschäftigt. Zuletzt erzielte er einen Bruttostundenlohn von 15,08 €. Der Arbeitsvertrag der Parteien vom 23.02.2015 enthält u.a. die nachfolgenden Regelungen:
1.
Inhalt des Arbeitsverhältnisses/Befristung/Probezeit/Kündigung
1. 2. 1. 2.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|