Das Urteil des Arbeitsgerichts Siegen vom 11.12.2012 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 1.673,30 € brutto zuzüglich 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 05.08.2012 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten der ersten Instanz tragen der Kläger zu 57 % und die Beklagte zu 43 %.
Die Kosten der Berufung trägt der Kläger zu 65 % und die Beklagte zu 35 %.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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