Die sofortige Beschwerde des Klägers vom 03.08.2011 gegen den Prozesskostenhilfe für den angekündigten Klagantrag zu 3) ver- sagenden Beschluss des Arbeitsgerichts Elmshorn vom 29.07.2011 - 1 Ca 957 d/11 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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