Dem Kläger wird Wiedereinsetzung in die Fristen zur Einlegung und Begründung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 13. Juli 2021 gewährt.
Auf die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 13. Juli 2021 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
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