BSG - Beschluss vom 09.03.2022
B 7/14 AS 333/21 B
Normen:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3; SGG § 110a;
Vorinstanzen:
LSG Bayern, vom 13.07.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 15 AS 725/20
SG München, vom 17.12.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 16 AS 1833/20

Fehlende Entscheidung über Anträge auf Übertragung einer Verhandlung in Bild und TonVerfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

BSG, Beschluss vom 09.03.2022 - Aktenzeichen B 7/14 AS 333/21 B

DRsp Nr. 2022/9141

Fehlende Entscheidung über Anträge auf Übertragung einer Verhandlung in Bild und Ton Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

Tenor

Dem Kläger wird Wiedereinsetzung in die Fristen zur Einlegung und Begründung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 13. Juli 2021 gewährt.

Auf die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 13. Juli 2021 aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.

Normenkette:

SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3; SGG § 110a;

Gründe

I