Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 26.05.2011 -
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Die Revision wird zugelassen.
I.
Die Parteien streiten über den Inhalt des zwischen ihnen bestehenden Arbeitsverhältnisses nach Ausspruch einer außerordentlichen, betriebsbedingten Änderungskündigung und insoweit auch über die Frage, ob die deutsche Gerichtsbarkeit wegen Staatenimmunität der Beklagten ausgeschlossen ist.
Das beklagte Land unterhält in Deutschland zahlreiche Schulen, u. a. in Düsseldorf ein griechisches Lyzeum und ein griechisches Gymnasium.
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