LAG München - Urteil vom 14.11.2013
4 Sa 506/13
Normen:
TVÜ-VKA zum TVöD § 8; TVÜ-VKA zum TVöD § 17 Abs. 1; TVÜ-VKA zum TVöD § 19 Abs. 3; Lehrereingruppierungsrichtlinien;
Vorinstanzen:
ArbG München, vom 22.02.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 33 Ca 9255/12

(Fehlen unmittelbarer tarifrechtlicher Eingruppierungsvorschriften des TVöD bzw. des BAT, Inhalt der Lehrerrichtlinien für die Eingruppierung in deren seit 01.01.2012 geltender Fassung, verzögerte Anerkennung der Hamburger Ausbildung/Examina eines Berufsschullehrers durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, fiktive Nachzeichnung beamtenrechtlicher Beförderungsoptionen/-wartezeiten, während der Beförderungs-/Höhergruppierungswartezeit erfolgte - zunächst nicht bekannt gegebene - verschlechterte dienstliche Beurteilung mit der Folge einer Verlängerung der Wartezeit)

LAG München, Urteil vom 14.11.2013 - Aktenzeichen 4 Sa 506/13

DRsp Nr. 2014/9800

(Fehlen unmittelbarer tarifrechtlicher Eingruppierungsvorschriften des TVöD bzw. des BAT, Inhalt der "Lehrerrichtlinien" für die Eingruppierung in deren seit 01.01.2012 geltender Fassung, verzögerte Anerkennung der Hamburger Ausbildung/Examina eines Berufsschullehrers durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, fiktive Nachzeichnung beamtenrechtlicher Beförderungsoptionen/-wartezeiten, während der Beförderungs-/Höhergruppierungswartezeit erfolgte - zunächst nicht bekannt gegebene - verschlechterte dienstliche Beurteilung mit der Folge einer Verlängerung der Wartezeit)

I. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 22. Februar 2013 - 33 Ca 9255/12 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

II. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

TVÜ-VKA zum TVöD § 8; TVÜ-VKA zum TVöD § 17 Abs. 1; TVÜ-VKA zum TVöD § 19 Abs. 3; Lehrereingruppierungsrichtlinien;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung und hiervon abhängige Vergütungsansprüche des Klägers.