Die Berufung wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Der Kläger wendet sich der Sache nach gegen die rückwirkende Stornierung einer Familienversicherung und der anschließenden freiwilligen Versicherung bei der Beklagten.
Der 1959 geborene Kläger war als Tischlermeister und vertretungsberechtigter Gesellschafter in der Tischlerei R GbR, bestehend aus G R, D R und ihm, beruflich tätig und privat krankenversichert. Die Tischlerei besteht seit 1981 als Familienunternehmen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|