Die Berufung des Beigeladenen zu 3 gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 23. Mai 2014 wird als unzulässig verworfen.
Der Beigeladene zu 3 trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 5.000,00 € festgesetzt.
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