Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 01.07.2020 - Az.:
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer fristlosen, hilfsweise außerordentlichen Kündigung mit sozialer Auslauffrist.
1. 2.
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