Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Lübeck vom 20. November 2014 wird zurückgewiesen.
Das Verfahren ist gebührenfrei.
Kosten sind nicht zu erstatten.
I.
Die Antragstellerin begehrt die Erstattung von Fahrkosten betreffend ihre Hin- und Rückfahrt zum Gutachter sowie zum Termin zur mündlichen Verhandlung am 29. April 2014.
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