Dem Antragsteller wird für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt und Rechtsanwalt Brenneisen zur Vertretung beigeordnet.
2.Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 7. Dezember 2010 geändert.
Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Bescheid über die Untersuchung zur Altersfeststellung vom 19. November 2010 wird hinsichtlich der Anordnungen nach Ziffer 1 lit. a) bis e) wiederhergestellt.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des gesamten Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
I.
1. a. b. c. d. e. 2. 3.
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