BAG - Beschluß vom 25.01.1995
7 ABR 37/94
Normen:
ASiG § 9 Abs. 3 ; BetrVG § 37 Abs. 6, § 40 Abs. 2, § 80 Abs. 1 Nr. 1, 2, § 87 Abs. 1 Nr. 7, § 89, § 90, § 91; ZPO § 543 ;
Fundstellen:
AP Nr. 46 zu § 40 BetrVG 1972
AfP 1995, 530
AuA 1996, 136
BB 1995, 1087
DB 1995, 1339
EzA § 40 BetrVG 1972 Nr. 73
NZA 1995, 591
SAE 1996, 368
Vorinstanzen:
LAG München - Beschluß vom 16. Juli 1993 - 8 (10) TaBV 56/92 ,
ArbG München, vom 13.02.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 7 BV 502/90

Fachliteratur für den Betriebsrat

BAG, Beschluß vom 25.01.1995 - Aktenzeichen 7 ABR 37/94

DRsp Nr. 1995/5723

Fachliteratur für den Betriebsrat

»Die dem Betriebsrat im Rahmen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes zugewiesenen Aufgaben begründen ein besonderes Informationsbedürfnis. Steht dem Betriebsrat bereits eine arbeitsrechtliche Fachzeitschrift zur Verfügung, die sich regelmäßig mit arbeits- und gesundheitswissenschaftlichen Themenstellungen befaßt, hat der Betriebsrat darzulegen, welche betrieblichen oder betriebsratsbezogenen Gründe die Anschaffung einer weiteren Fachzeitschrift erfordern. Dagegen muß sich der Betriebsrat nicht vorrangig auf den Besuch von Schulungsveranstaltungen oder die Inanspruchnahme von Sachverständigen verweisen lassen.«

Normenkette:

ASiG § 9 Abs. 3 ; BetrVG § 37 Abs. 6, § 40 Abs. 2, § 80 Abs. 1 Nr. 1, 2, § 87 Abs. 1 Nr. 7, § 89, § 90, § 91; ZPO § 543 ;

Gründe:

A. Die Beteiligten streiten darüber, ob die Arbeitgeberin verpflichtet ist, dem Betriebsrat die Zeitschrift "Arbeit & Ökologie-Briefe" zusätzlich zur Verfügung zu stellen.

Die Arbeitgeberin ist Herstellerin mehrerer Tageszeitungen und wöchentlich erscheinender Anzeigenblätter. Außerdem druckt sie im Fremdauftrag sogenannte Wochenendzeitschriften. Bei ihr sind ca. 660 Arbeitnehmer beschäftigt.