Der Beschluss des Sozialgerichts München vom 11. Januar 2012 wird abgeändert und der Antragsgegner vorläufig verpflichtet, dem Antragsteller Arbeitslosengeld II wie folgt zu gewähren:
* für die Zeit von 01.01.2012 bis 31.01.2012 in Höhe von 187,- Euro und
* für die Zeit von 01.02.2012 bis 30.04.2012 in Höhe von 700,- Euro monatlich.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
II.
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