Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 24.02.2016 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Frage, ob die Vorbeschäftigungszeiten der Klägerin bei anderen Arbeitgebern als Beschäftigungszeit im Sinne des §
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