LAG Niedersachsen - Urteil vom 22.11.2005
12 Sa 1882/04 E
Normen:
ArbGG § 69 Abs. 3 Satz 2 ; BGB § 315 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Emden - 1 Ca 581/03 E - 22.09.2004,

Europarechtsgemäße Regelung der Eingruppierung angestellter Lehrer

LAG Niedersachsen, Urteil vom 22.11.2005 - Aktenzeichen 12 Sa 1882/04 E

DRsp Nr. 2006/28024

Europarechtsgemäße Regelung der Eingruppierung angestellter Lehrer

»Der Eingruppierungserlass, der im öffentlichen Dienst die Eingruppierung der angestellten Lehrer regelt, verstößt nicht gegen das Recht der Europäischen Gemeinschaft.«

Normenkette:

ArbGG § 69 Abs. 3 Satz 2 ; BGB § 315 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung des Klägers.

Der geborene Kläger ist brititscher Staatsbürger und studierte mit dem Hauptfach Deutsch zwischen Oktober 1973 und Juni 1975 an der ... University. Er beendete das Studium am 01. August 1975 mit dem Abschluß "Qualified Teacher Status". Im Anschluß daran absolvierte der Kläger von 1975 bis 1977 eine Ausbildung an der University ... und erwarb dort das Diplom "Applied Linguistics".

Seit dem 01. April 2002 steht der Kläger gemäß Arbeitsvertrag vom 05. Februar 2002 (Fotokopien Bl. 162, 163 d. A.) als angestellter Lehrer in den Diensten des beklagten Landes. Die Parteien haben arbeitsvertraglich die Geltung des Bundesangestelltentarifvertrages (BAT) nebst den diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen sowie des Eingruppierungserlasses des Niedersächsischen Kultusministeriums in der jeweils geltenden Fassung vereinbart.