1. Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 5. Juli 2011 - 22 Sa 11/11 - wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
3. Der Streitwert wird auf 11.880,00 Euro festgesetzt.
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