EuGH - Urteil vom 22.12.1993 (Rs C-375/92) - DRsp Nr. 1997/1916
EuGH, Urteil vom 22.12.1993 - Aktenzeichen Rs C-375/92
DRsp Nr. 1997/1916
Verstoß gegen den freien Dienstleistungsverkehr durch das Erfordernis eines Befähigungsnachweises für Fremdenführer, die Reisegruppen aus anderen Mitgliedstaaten begleiten.Der EuGH faßt seine Entscheidung u.a. in folgendem Leitsatz zusammen:"2. Art. 59EWG-Vertrag verbietet es, daß ein Mitgliedstaat für die Erbringung von Dienstleistungen von Fremdenführern, die mit einer Gruppe aus einem anderen Mitgliedstaat anreisen, den Besitz eines Berufsausweises verlangt, dessen Erteilung eine bestimmte durch Bestehen einer Prüfung nachzuweisenden Qualifikation voraussetzt, wenn diese Dienstleistungen darin bestehen, die betreffenden Touristen an anderen Orten zu führen als in Museen oder an Geschichtsdenkmälern, die nur mit einem spezialisierten berufsmäßigen Fremdenführer besichtigt werden können."
Normenkette:
EWGV Art. 59 ;
Hinweise:
Siehe hierzu auch EuGH Slg. 1991, 659.
Fundstellen
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