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Streitig ist die Gewährung von Versichertenrente wegen Berufs-oder Erwerbsunfähigkeit.
Die 1939 geborene Klägerin hat keinen Beruf erlernt. Sie arbeitete von Oktober 1969 bis August 1983 mit Unterbrechungen als Wäschereiarbeiterin und als Verkäuferin.
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