Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 4. Zivilsenats des Thüringer Oberlandesgerichts in Jena vom 28. Februar 2012 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Die Klägerin, eine Trägerin der gesetzlichen Rentenversicherung, nimmt den beklagten Haftpflichtversicherer aus übergegangenem Recht ihrer Versicherten S. auf Ersatz von Rentenleistungen und Beiträgen zur Rentenversicherung in Anspruch.
Die im Januar 1960 geborene S. wurde am 20. Mai 2007 bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt. Die volle Einstandspflicht der Beklagten steht außer Streit. S. war im Unfallzeitpunkt arbeitslos und bezog Arbeitslosengeld II. Wegen ihrer schweren Verletzungen bezieht sie seit 1. Mai 2008 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|