Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Lüneburg vom 11. Oktober 2010 wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten darüber, ob dem Kläger Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zusteht.
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