Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 02.04.2019 dahin abgeändert, dass die Klage abgewiesen wird.
2.Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
3.Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
4.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Streitwert des Berufungsverfahrens: 14.100,00 €
I.
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