1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 28.12.2020, Az.
2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Potsdam ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf bis zu 19.000,00 € festgesetzt.
I.
Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Schadensersatz wegen Verwendung unzulässiger Abschaltvorrichtungen in Anspruch.
Die Klägerin erwarb aufgrund eines Kaufvertrags vom 18.03.2016 von der ... & ... Automobile GmbH & Co.KG in ... einen BMW 116d EffDyn. Edition zu einem Kaufpreis von 19.490,00 € brutto. Das Fahrzeug wies zum Zeitpunkt der Übergabe eine Laufleistung von 6.800 km auf. Das Fahrzeug wurde erstmals am 16.02.2015 zugelassen. Ausweislich der Zulassungsbescheinigung datiert die EG-Typgenehmigung auf den 15.04.2014.
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