1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 28.05.2020 -
2. Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
3. Der Berufungsstreitwert wird auf 26.032,20 EUR festgesetzt.
A.
I. Der Kläger verlangt von der Beklagten Schadensersatz aus Verschulden bei Vertragsschluss sowie unter dem Gesichtspunkt vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung wegen behaupteter unzulässiger Abschalteinrichtungen in einem Pkw mit Dieselmotor.
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