Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 25. Juni 2020, Az.
Die Klage wird abgewiesen.
2.Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4.Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
Beschluss
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf bis 35.000,- € festgesetzt.
I.
Die Parteien streiten über Ansprüche wegen eines etwaigen Einbaus einer unzulässigen Abschalteinrichtung in ein Dieselfahrzeug.
1. 2. 3.
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